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Aus für Ökostrom-Förderung in Tschechien

Erneuerbaren Energiequellen in Tschechien stehen schwere Zeiten bevor


solarstrom - encon-steuerberatung.deMit der Novelle 310/2013 Sb. stehen den Erneuerbaren Energiequellen in Tschechien schwere Zeiten bevor. Durch die Änderung des Gesetzes über die Förderung erneuerbarer Energien (165/2012 Sb.) bekommen Anlagen, die ab dem 01.01.2014 in Betrieb genommen werden, keine Einspeisevergütung mehr. Die staatliche Förderung gibt es weder für Solarkraftwerke, noch für Windräder, Biogasanlagen oder Geothermie. Ausgenommen sind lediglich kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 MW. Ziel dieser Novelle soll es sein, die ausufernde Förderungsverpflichtung gegenüber Betreibern von Ökostrom-Kraftwerken zu regulieren.

Im Jahr 2013 musste über 1 % der gesamten Wirtschaftsleistung in Tschechien für die Finanzierung der zugesagten Einspeisevergütung zur Verfügung gestellt werden. Den Großteil der Summe übernahmen die industriellen und privaten Stromverbraucher über einen Aufschlag auf den Strompreis zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen. Hierbei hatte sich die EEG-Umlage in Tschechien seit 2009 verzehnfacht.

Wer noch von der Einspeisevergütung in Tschechien profitieren möchten, muss vor dem 01.01.2014 eine Baugenehmigung (Anlage bis 100 kW), eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums für die Stromerzeugung durch Sonne, Wind oder Biogas vorliegen haben und mit seiner Anlage bis spätestens 31.12.2015 ans Netz gehen. Verbraucher und Unternehmer in Tschechien können sich hingegen freuen: Der Stromverbraucher soll ab 2014 durch eine Senkung der EEG-Umlage um ca. 15 % entlastet werden. Von der Senkung der Umlage profitieren Privatverbraucher und Wirtschaft gleichermaßen, da Unternehmen in Tschechien – anders als in Deutschland – voll an der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien beteiligt werden.

Erneuerbare Energien - encon-steuerberatung.deDarüber hinaus wollen die großen Stromanbieter des Landes 2014 ihren Grundpreis senken. Experten rechnen damit, dass die Strompreise in Tschechien um ca. 11 % sinken werden. Zusätzlich zur Eindämmung der Förderungsverpflichtung bei erneuerbaren Energiequellen sieht die Novelle eine Transparenzpflicht für Aktiengesellschaften, die Ökostrom erzeugen vor. Ab 01.07.2014 müssen sie ihre Aktionärsstruktur offenlegen und alle Eigentümer benennen, die jeweils mehr als 10 % Anteil besitzen.

Ein kritischer Punkt an der Gesetzesnovelle Nr. 310/2013 Sb. ist die Solarsteuer auf Einnahmen aus Photovoltaikanlagen, welche 2011 temporär eingeführt worden war. Entgegen der ursprünglichen Zusage wird die Steuer nun auch im kommenden Jahr erhoben. Hier haben bereits ca. 40 in- und ausländische Solarkraftbetreiber gegen den Staat Klage eingereicht. Außerdem sollen nach § 28 Unternehmen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren auch die EEG-Umlage bezahlen. Diese Regelung soll allerdings nach Expertenmeinung nicht lange Bestand haben, da sie mit dem europäischen Recht nicht vereinbar ist.

In Europa geht der Trend hin zu Energiegenossenschaften, die Strom für den eigenen Verbrauch und für die Selbstvermarktung produzieren. Solche Modelle werden sich mehr und mehr in Tschechien durchsetzten. Der Wegfall der Einspeisevergütung könnte dem sogar Vorschub leisten und eine neue Chance für erneuerbare Energiequellen bieten.

Quelle: Germany Trade & Invest (Gerit Schulze)

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