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PV-Anlage | Drohende Kürzung der Sozialleistungen
Wichtige Hinweise für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Beim Bezug von Sozialleistungen kann es zu einer Kürzung der Leistungen kommen, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus dem Betrieb der Anlage bezieht. Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist es hingegen von Vorteil, da die positiven gewerblichen Einkünfte die Bemessungsgrundlage erhöhen.
Positive Einkünfte aus der Photovoltaikanlage können aber auch zu zusätzlichen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Wegfall der Familienversicherung führen.
Vor jeder Anschaffung einer Photovoltaikanlage sollten Sie sich umfassend beraten lassen, um keine negativen Auswirkungen in Kauf nehmen zu müssen
Fundstellen:
BMF-Schr. v. 9.12.2013 – IV D 3 – S 7279/13/10001,
OFD-Karlsruhe, Verf. v. 12.12.2013 S 7104,
BSG-Urt. v. 27.6.2013 – B 10 EG 2/12 R