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PV-Anlage | Stromspeicher - Direktvermarktung

Wichtige Hinweise für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Photovoltaik - Stromspeicher | encon-steuerberatung.de

Die privaten Stromerzeuger haben ggf. die Möglichkeit, die Anlage mit einem Speicher auszustatten. Der Strom aus dem Speicher kann bedarfsgerecht wieder entnommen, ins Netz eingespeist und dann an Letztverbraucher oder Händler weitergeliefert werden. Für diese zweite Lieferung kann der Betreiber ggf. eine Marktprämie für eine Direktvermarktung nach der EEG-Novelle in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass Speicherbetreiber und Letztverbraucher nicht identisch sind. Der Gesetzgeber sieht eine Befreiung von der EEG-Umlage vor, sofern eine Zwischenspeicherung und spätere Wiedereinspeisung in das Netz erfolgen. Da die notwendigen Rahmenbedingungen für ein effizientes Betreiben von Energiespeichern noch nicht vorliegen, sollten solche Projekte überprüft werden.

Dient der Speicher allerdings nur dazu, den Eigenverbrauch zu decken, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden, mit der Konsequenz, dass auch die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten nicht abziehbar ist.


Fundstellen:
BMF-Schr. v. 9.12.2013 – IV D 3 – S 7279/13/10001,
OFD-Karlsruhe, Verf. v. 12.12.2013 S 7104,
BSG-Urt. v. 27.6.2013 – B 10 EG 2/12 R

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