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PV-Anlage | Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Wichtige Hinweise für Betreiber von Photovoltaikanlagen


Photovoltaik - Unternehmensvermögen | encon-steuerberatung.deDer Betreiber einer Photovoltaikanlage hat hinsichtlich der Zuordnung der Anlage zum Unternehmensvermögen ein Wahlrecht. Bei mindestens 10%iger unternehmerischer Nutzung kann er die Anlage ganz seinem Unternehmen zuordnen, wodurch ein voller Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten möglich ist. Die Zuordnungsentscheidung erfolgt durch den Abzug der Vorsteuer im Voranmeldungszeitraum des Leistungsbezugs, spätestens aber mit dem Vorsteuerabzug in der USt-Jahreserklärung für das Kalenderjahr des Bezugs der Photovoltaikanlage. Die USt-Jahreserklärung muss also rechtzeitig – spätestens am 31. Mai des Folgejahres – beim Finanzamt eingereicht werden.


Fundstellen:
BMF-Schr. v. 9.12.2013 – IV D 3 – S 7279/13/10001,
OFD-Karlsruhe, Verf. v. 12.12.2013 S 7104,
BSG-Urt. v. 27.6.2013 – B 10 EG 2/12 R

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