Ihr Steuer- und Rechtsberater
für Erneuerbare Energie

Bioenergie

Bioenergie

Die Einspeisevergütung für Strom aus Biogasanlagen eröffnet vielen Landwirten eine interessante Einkommensalternative.

Die Frage nach der Besteuerung dieser Tätigkeit sollte jedoch nicht erst dann geprüft und beantwortet werden, wenn die Anlage läuft und die erhofften Gewinne abgeworfen werden.

Denn bereits in der Anfangsphase sollten die notwendigen Überlegung angestellt werden und die grundlegenden Weichenstellungen vorgenommen werden.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Aufgaben:

Steuerberatung

  • Konzeption und Strukturierung von Anlagen zu dem Zweck Energie aus Biomasse zu erzeugen
  • Durchführung der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Steuergestaltung
  • Steueroptimierung
  • Laufende Steuerberatung und Jahresabschlussprüfung
  • Mitwirkung bei Investitionsentscheidungen

Rechtsberatung

Beratung der Gesellschaftgründung

  • optimale Ausgestaltung der Organisationsstruktur
  • Baurechtliche Beratung
  • Energierechtliche Beratung
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